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Wochenbettbesuche:
Jede Mutter hat in den ersten zehn Tagen nach Geburt ihres Kindes Anspruch auf tägliche Hebammenhilfe. In Deutschland ist neben dem Arzt nur die Hebamme dazu berechtigt, weil nur sie genügend Fachkenntnisse in der Wochenbettbetreuung besitzt.
Nach Entlassung aus der Klinik besteht weiterhin Anspruch auf Hausbesuche der Hebamme. Bei Bedarf bis zum Ende des Wochenbetts (8. Woche).
Aber auch bei späteren Schwierigkeiten gibt es die Möglichkeit im Rahmen einer Stillberatung oder mit ärztlichem Attest die Hebamme zu Rate zu ziehen.
Im Wochenbett beraten wir Sie über:
- Die Ernährung der Mutter und die richtige Körperpflege nach der Geburt
- das Stillen und eventuelle Probleme
- die Nabelpflege beim Säugling
- Anpassungsschwierigkeiten des Kindes wie Blähungen, Hautprobleme, Ernährungs- und Schlafstörungen
- Impfungen
- Familienplanung
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse !
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